Anna Kebschull

Ihre neue Landrätin im Landkreis Osnabrück

Wohnraum

Wohnraum ist ein Menschenrecht

Wohnen wird immer teurer, der Bedarf an günstigem Wohnraum ist größer als das Angebot – auch im Landkreis Osnabrück. Keine Partei streitet dies ab, viele Kommunen sind schon mit Lösungsversuchen gestartet.

Prominentestes Beispiel ist hier die Gründung von Wohnungsbaugesellschaften. Der Besitz von Grundstücken und Wohnungen ist für Kommunen nicht nur eine sichere und ureigene Kapitalanlage, sondern auch ein wichtiges Steuerungsinstrument, um in den schwerfälligen Wohnungsmarkt eingreifen zu können. Aber nicht der Einzige (siehe unten).

Langfristig und nachhaltig, statt aktionistisch und risikoreich

Leider haben viele Kommunen ihre Grundstücke und Wohnungsbaugesellschaften in den 90er-Jahren mit dem Blick auf kurzfristigen Profit abgestoßen. Dies war ein Fehler. Aber: Jetzt aktionistisch ohne vorhandene Grundstücke und eine langfristige Absicherung neue Wohnungsbaugesellschaften zu gründen ist übereilt und hochriskant. Die Baukosten sind momentanen extrem hoch, Bauunternehmer ausgebucht. Bei schon etablierten Wohnungsbaugesellschaften, etwa der „Grönegau Gesellschaft“, wo dank langfristiger Planung und vorhandener Kapitalrücklagen auf kurzfristigen Profit verzichtet werden kann, sieht die Situation natürlich anders aus. Sie sind in der Lage kurzfristig Abhilfe zu schaffen.

Als Landrätin werde ich mich daher dafür einsetzen, dass wir umsichtig und nachhaltig dafür sorgen, dass Menschen in unserem Landkreis – auch langfristig – günstig und gut wohnen können. Veränderte Anforderungen an das eigene Wohnumfeld die mit veränderten Lebenssituationen einhergehen eröffnen auch Chancen. Nutzen wir sie.


Innovative Modelbaukonzepte sparen Kosten und nutzen Synergien

  • Der Landkreis muss Modelbaukonzepte entwickeln und für alle zur Verfügung stellen.
  • Ziel der Modelbaukonzepte: Planungs- und Verfahrenskosten werden gespart, da diese von Kommunen und privaten Investoren kostenfrei genutzt werden, wenn sie sich langfristig auf einen günstigen Mietzins verpflichten.
  • Diese Konzepte sollten Wohnraum immer barrierefrei und sozialverträglich denke und hohen energetischen Standards entsprechen. Außerdem bieten sie vielfältige Möglichkeiten zur Individualisierung


Ökologischer Wohnen – Folgekosten senken

  • Wohnraum muss wie alle anderen Themen auch aus ökologischer Perspektive gedacht werden.
  • Ziel ist es die ökologischen Folgekosten möglichst klein zu halten. Es gilt der Grundsatz: Nachverdichtung vor Flächenausweisung. Daher muss in allen Kommunen geprüft werden, wo Möglichkeiten zur Nachverdichtung gegeben sind, um so Grünflächen im Ort zu schonen. Auch bei Nachverdichtung soll Kompensation stattfinden.
  • In Neubaugebieten sind Bezahlbarkeit, Energieeffizienz und Ökologie zu vereinen. Viele Praxisbeispiele und Studien zeigen, dass hohe ökologische und energetische Standards langfristig kostengünstiger sind und bezahlbaren Wohnraum ermöglichen, ohne finanzielle Bürden für Sanierung etc. auf zukünftige Mieter abzuwälzen.


Landkreis in der Verantwortung! Ungenutzte Potenziale aufdecken

  • Der Landkreis muss den Kommunen als Kümmerer zur Seite stehen und fachlich versiert Unterstützung bieten, um ungenutzte Potenziale vor Ort ideal zu nutzen. Hier fordern wir als Grüne schon lange eine Task Force zu diesem Zweck.
  • Um den Kommunen das Erwerben von Grundeigentum zu erleichtern muss ein Wohnungsfond eingerichtet werden, aus dem Kommunen bei Bedarf Zuschüsse für Grundstückskauf oder Baukosten erhalten können.
  • Um allen Immobilienbesitzern den Zugang zum Immobilienmarkt zu ermöglichen muss der Landkreis eine neutrale Beratungsstelle einrichten, die innovative Projekte wie etwa „Jung kauft Alt“ unterstützt.


Handeln und gestalten, statt nur verwalten. Jetzt. Mit Anna.