Grüne fordern deutlich breiteren Randstreifen an Gewässern in Schutzgebieten
„Wahlkampfversprechen des Landrates führt die naturschutzfachliche Arbeit der eigenen Behörde ad absurdum.“
„Die Diskussion um die Gewässerrandstreifen im FFH Gebiet „ Else und obere Hase“ macht exemplarisch deutlich, woran der Landkreis krankt: Schlechte Kommunikation der Kreisspitze mit den Betroffenen und Abgeordneten vor Ort und Vernachlässigung beim Schutz unserer Lebensgrundlage „Wasser“. 20.000 € für eine Überwachung und Dokumentation bei nur 1m breiten Gewässerrandstreifen in Schutzgebieten, das ist ein Feigenblatt, hinter dem sich unsinnige Wahlgeschenke verbergen. Wichtige naturschutzfachliche Belange und der unsensible Umgang mit der hauseigenen Fachabteilung werden damit mal eben schnell weggewischt.“ sagte Grünen-Landratskandidatin Anna Kebschull.
Stellvertretend für die Grüne Kreistagsfraktion klärt Kebschull auf: „Die Europäische Wasserrahmenrichtline von 2000 schreibt vor, dass sich Gewässer bis 2015 in einem guten ökologischen und chemischen Zustand befinden müssen. 2015 stellte man aber für Niedersachsen einen schlechten Gewässerzustand fest. Es gilt das Verschlechterungsverbot für die Wasserqualität.“
Im Mai 2013 habe die Bundesregierung den „Nationalen Aktionsplan Pflanzenschutz“ (NAP) beschlossen. In diesem würden als Maßnahme zum Gewässerschutz die Schaffung dauerhaft bewachsener Gewässerrandstreifen von mindestens 5 m Breite an allen Oberflächengewässern genannt, insbesondere in Trinkwasser- und anderen Schutzgebieten.
Viele früher häufige Arten sind heute selten geworden. Diesen Trend will die Bundesregierung laut Beschluss bis 2020 umkehren mit einer nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt. Dem darf und soll sich der Landkreis nicht verschließen, zumal aus naturschutzfachlicher Sicht eigentlich ein 10 Meter breiter Streifen gefordert würde.
Im zuständigen Fachausschuss bemühte sich Kebschull vergeblich, die von der Großen Kooperation aus CDU/CDW/FDP und SPD/UWG unterstützte 1m Breite zu kippen, indem sie das Monitoring zur Ermittlung einer sogenannten Störerfeststellung mit einem Abstand von wenigstens 3 Metern zur Diskussion stellte: „Es war ein realistischer Versuch unserer Fraktion, einen politisch umsetzbaren Kompromiss herbeizuführen – es galt das schlimmste zu verhindern. Das ist besser als laut zu brüllen ohne Aussicht auf Annahme. Leider sind die Verhältnisse im Landkreis aktuell rückwärtsgewandter als zu befürchten war. Jegliche Einsicht fehlt dem Landrat an dieser Stelle und auch seinen politischen Akteuren aus der Großen Kooperation.“
Eine gute Lösung bekommt man nur, wenn man sich mit allen Interessensgruppen an einen Tisch setzt. Das erklärte Allgemeininteresse ist der Artenschutz und Gewässerschutz, dann kann auch z.B. mit einer Entschädigungsvereinbarung ein bewachsener Randstreifen oder Blühstreifen von 10 Metern zum Gewässer realisierbar sein. Das wäre im Sinne aller Betroffenen und besonders im Sinne unserer Kinder. Die Landwirte müssen für erhebliche Nutzungseinschränkungen selbstverständlich entschädigt werden und das ist auch kein Entgegenkommen des Landkreises, sondern das steht im Gesetz“, sagte Anna Kebschull. Für diese an Haaren herbeigezogen Rechtsdebatte der GROK hingegen kann man sich nur schämen.
„Im Bereich Else und obere Hase müssen wir nicht nur die Fließgewässer selbst, sondern auch drei seltene Fischarten und den Kammolch schützen und das bedeutet, dass wir einerseits jegliche Einträge in die Gewässer vermeiden und ihnen aber auch Raum für eine wenigstens ansatzweise natürliche Entwicklung geben müssen,“ stellt Kebschull als umweltpolitische Sprecherin ihrer Fraktion fest.
Für die Kreistagssitzung am kommenden Montag kündigt die Grüne Fraktion an, diese Verwaltungsvorlage deutlich zu kritisieren und nicht zu unterstützen und stattdessen auf die naturschutzfachlich richtige Abgrenzung hinzuweisen.